Um einen Antrag auf Exekution in Österreich zu stellen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und das Verfahren muss entsprechend der Exekutionsordnung (EO) durchgeführt werden.

Zunächst muss ein vollstreckbarer Titel vorliegen, der die Forderung des Gläubigers gegen den Schuldner bestätigt. Dies kann beispielsweise ein Urteil oder ein vollstreckbarer Vergleich sein. Der vollstreckbare Titel bildet die Grundlage für die Durchführung der Exekution.

Dann muss ein Antrag auf Exekution beim zuständigen Gericht eingebracht werden. Dabei muss der Gläubiger in dem Antrag die Forderung gegen den Schuldner und die Gründe für die Exekution darlegen. Der Antrag muss auch bestimmte Angaben über den Schuldner enthalten, wie zum Beispiel den Namen, die Adresse und eventuelle Vermögenswerte.

Das Gericht prüft den Antrag auf Bewilligung der Exekution und entscheidet darüber, ob er zugelassen wird. Wenn der Antrag zugelassen wird, wird ein Exekutionsverfahren eingeleitet und der Gerichtsvollzieher wird mit der Durchführung der Exekution beauftragt.

Der Gerichtsvollzieher kann dann verschiedene Maßnahmen ergreifen, um die Forderung des Gläubigers zu sichern und zu befriedigen. Dies kann beispielsweise die Pfändung von Bankkonten, Gehältern oder Vermögenswerten sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Exekution in Österreich auch bestimmte Grenzen und Schutzmechanismen für den Schuldner vorsieht. So gibt es beispielsweise bestimmte Beträge, die vor einer Pfändung geschützt sind, um sicherzustellen, dass der Schuldner genug Geld für seine laufenden Lebenshaltungskosten hat.

Insgesamt ist die Durchführung einer Exekution in Österreich ein komplexer und oft langwieriger Prozess, der sorgfältig geplant und durchgeführt werden muss. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig an einen Anwalt zu wenden, um mögliche Probleme zu erkennen und frühzeitig zu lösen.

Gerne übernehmen wir für Sie die Exekution in Österreich und beraten Sie frühzeitig, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen.