Auch ich bilde mich regelmäßig fort.

Diesmal in dem spannenden Thema des österreichischen Exekutionsrecht. Dies ist die dortige Bezeichnung für die Zwangsvollstreckung.

Der Aufbau ist von beiden Ländern (Deutschland und Österreich) verschieden. In Deutschland obliegt es dem Gläubiger den Gerichtsvollzieher mit den einzelnen Massnahmen zu beauftragen, wobei in Österreich das jeweiligen Bezirksgericht als Exeklutionsgericht, die Exekution bewilligt und den Gerichtsvollzieher mit den zweckdienlichen Massnahmen beauftragt.

Als grenzüberschreitende Kanzlei unterstütze ich Anwälte aus beiden Ländern mit der Durchführung von Zwangsvollstreckung bzw. Exekution.

Sprechen Sie mich an.