Statt eines Inkassobüros können Sie Inkasso durch den Rechtsanwalt beauftragen – oft der bessere Weg, wenn Kunden nicht zahlen. Sie stehen vor einer Entscheidung: Inkassobüro oder Rechtsanwalt. Beide dürfen Forderungen eintreiben, aber nicht auf demselben Weg – und das hat Folgen für Ihre Kosten und Ihre Erfolgsaussichten.

Was unterscheidet Inkasso durch den Rechtsanwalt vom Inkassobüro?

Der geschäftsmäßige Einzug fremder Forderungen ist nach §§ 2 Abs. 2, 10 Abs. 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erlaubnispflichtig. Inkassounternehmen dürfen registriert Forderungen eintreiben – aber nur außergerichtlich. Sobald ein Fall vor Gericht muss, brauchen sie einen Anwalt. Ich begleite Ihre Forderung im Bereich Inkasso dagegen von der ersten Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung, ohne Bruch in der Zuständigkeit.

Das Kostenproblem bei Inkassobüros

Landet eine Forderung vor Gericht, entstehen bei vorheriger Einschaltung eines Inkassobüros unter Umständen doppelte Kosten – für das Inkassobüro und zusätzlich für den dann nötigen Anwalt. Mehrere Gerichte erkennen die Inkassokosten in solchen Fällen nicht als erstattungsfähige Verzugsschäden an. Sie bleiben also möglicherweise auf einem Teil der Kosten sitzen, obwohl der Schuldner im Unrecht ist.

Ein weiterer Effekt: Ein anwaltliches Mahnschreiben wird von Schuldnern oft ernster genommen als eines vom Inkassobüro – schlicht weil klar ist, dass beim nächsten Schritt sofort das gerichtliche Verfahren folgen kann.

Der Ablauf bei mir

  1. Außergerichtliche Mahnung – meist reicht ein anwaltliches Schreiben mit klarer Fristsetzung.
  2. Gerichtliches Mahnverfahren – zahlt der Schuldner weiterhin nicht, beantrage ich den Mahnbescheid, bei Widerspruch geht es in den Vollstreckungsbescheid über.
  3. Zwangsvollstreckung – mit rechtskräftigem Titel setze ich die Forderung notfalls per Gerichtsvollzieher oder Kontopfändung durch.

Sie haben während des gesamten Verfahrens einen Ansprechpartner – keinen Wechsel zwischen Inkassobüro und Anwalt.

Grenzüberschreitendes Inkasso: Deutschland und Österreich

Sitzt Ihr Schuldner in Österreich oder umgekehrt, wird es komplizierter: unterschiedliche Verfahrensordnungen, unterschiedliche Vollstreckungswege. Über meine Kooperation mit einer österreichischen Kanzlei kann ich Forderungen länderübergreifend in beide Richtungen durchsetzen, ohne dass Sie selbst einen zweiten Ansprechpartner im Nachbarland suchen müssen.

Für wen sich das lohnt

Anwaltliches Inkasso eignet sich für Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen gleichermaßen – auch bei kleineren Forderungen. Ich betreue Mandate bundesweit, mit Kanzleisitz in Berlin. Bei Fragen können Sie mich jederzeit über die Kontaktseite erreichen.

Häufige Fragen

Ist Anwalts-Inkasso teurer als ein Inkassobüro?

Nicht zwangsläufig – und bei gerichtlicher Durchsetzung oft günstiger, weil keine doppelten Gebühren anfallen.

Übernehmen Sie auch Kleinstforderungen?

Ja, auch das ist möglich.

Wie schnell geht das?

Das hängt vom Einzelfall ab – nach der Erstprüfung nenne ich Ihnen einen realistischen Zeitrahmen.