In der Praxis begegne ich immer wieder dem gleichen Problem: Unternehmen und Selbständige integrieren ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht korrekt oder zu spät in den Geschäftsablauf. Die Folge kann sein, dass die AGB nicht wirksam werden und somit keinen Schutz bieten.

Warum ist die rechtzeitige Einbindung so wichtig?

Zunächst einmal sind AGB ein wichtiges Instrument, um die Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und Kunden zu regeln. Sie können Haftungen beschränken, Zahlungsbedingungen klären und viele andere Dinge regeln, die im Alltagsgeschäft wichtig sind. Doch damit sie ihre Wirkung entfalten können, müssen sie auch korrekt in den Geschäftsprozess integriert werden.

Das bedeutet konkret: Der Kunde muss vor Vertragsschluss auf die AGB hingewiesen werden und die Möglichkeit haben, diese zur Kenntnis zu nehmen. Es reicht nicht aus, die AGB erst nach Vertragsschluss zu übermitteln oder sie irgendwo versteckt auf einer Webseite zu platzieren.

Rechtsprechung des BGH zu diesem Thema

Um die Wichtigkeit dieses Themas zu unterstreichen, möchte ich auf drei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) hinweisen, die die Einbindung von AGB betreffen:

  1. BGH, Urteil vom 16.07.2008, Az. VIII ZR 348/06:

    „Ein bloßer Hinweis des Verwenders auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen genügt nicht. Vielmehr muss der andere Teil die Möglichkeit haben, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.“

  2. BGH, Urteil vom 05.04.2017, Az. XII ZR 55/16:

    „Die bloße Bereithaltung von AGB z.B. in einem Download-Bereich ohne aktiven Hinweis auf sie und ohne die ausdrückliche Anerkennung des Kunden reicht nicht aus, um sie wirksam in den Vertrag einzubeziehen.“

  3. BGH, Urteil vom 26.07.2007, Az. VII ZR 262/06:

    „Ein Verweis auf AGB auf der Rückseite eines Angebotes oder einer Rechnung ist unzureichend, wenn der Kunde damit nicht ausdrücklich und unmissverständlich auf sie hingewiesen wird.“

Praktische Tipps für die Einbindung von AGB

  • Aktiver Hinweis: Informieren Sie Ihre Kunden aktiv über die AGB, z.B. durch einen klaren und deutlichen Hinweis direkt beim Bestellvorgang oder Angebot.
  • Zugänglichkeit gewährleisten: Stellen Sie sicher, dass der Kunde Ihre AGB leicht einsehen und verstehen kann. Ein Link zu einer Webseite oder ein PDF-Dokument, das heruntergeladen werden kann, ist hierfür ideal.
  • Bestätigung vom Kunden: Lassen Sie sich die Kenntnisnahme und Zustimmung zu den AGB ausdrücklich bestätigen, z.B. durch Ankreuzen eines Kästchens beim Online-Kauf.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die korrekte Einbindung von AGB nicht nur juristisch, sondern auch praktisch von großer Bedeutung ist. Sie schützt nicht nur das Unternehmen, sondern gibt auch dem Kunden Sicherheit und Klarheit über die Geschäftsbedingungen. Wer hier sorgfältig vorgeht, kann viele Konflikte und Missverständnisse von vornherein vermeiden. Es lohnt sich also, in diesen Bereich Zeit und Mühe zu investieren.

Gerne unterstütze ich Sie bei dem Erstellen eines Arbeitsablaufs, damit Ihre AGB wirksam/sicherer eingebunden werden.