Urteile aus EU-Mitgliedstaaten lassen sich heute deutlich einfacher in Deutschland oder Österreich vollstrecken. Hintergrund ist die Brüssel Ia-Verordnung (EuGVVO 1215/2012), die das frühere Exequaturverfahren abgeschafft hat: Ein Auslandsurteil wird grundsätzlich ohne besonderes Anerkennungsverfahren vollstreckt.

Damit die Vollstreckung reibungslos funktioniert, müssen jedoch bestimmte Unterlagen vollständig und korrekt vorliegen. Besonders wichtig: die Bescheinigung nach Art. 53 EuGVVO, die den Kern jedes Vollstreckungsantrags bildet.

Als spezialisierter Anwalt für Forderungsdurchsetzung und Zwangsvollstreckung unterstütze ich Sie bei der Vorbereitung, Prüfung und Durchsetzung Ihrer europäischen Ansprüche.


Wann gilt die EuGVVO?

Die EuGVVO findet Anwendung auf Zivil- und Handelssachen, mit einigen Ausnahmen (z. B. Insolvenz, Familienrecht, Schiedsverfahren).
Für die Vollstreckung bedeutet das:

Ein Urteil aus einem EU-Staat wird in Deutschland oder Österreich so behandelt, als wäre es ein nationales Urteil – allerdings mit zusätzlichen Nachweisen, damit die ausländische Entscheidung korrekt eingeordnet werden kann.


Die Art.-53-Bescheinigung – unverzichtbar für die Vollstreckung

Die Art.-53-Bescheinigung ist ein standardisiertes EU-Formblatt (Anhang I der EuGVVO).
Sie bestätigt:

  • welches Gericht entschieden hat

  • wer die Parteien sind

  • was genau tituliert wurde

  • ob das Urteil vollstreckbar ist

  • Zinsen und Kosten

Diese Bescheinigung ersetzt die frühere Vollstreckbarerklärung und ist zwingend erforderlich.
Sie wird vom Ursprungsgericht der Entscheidung ausgestellt, nicht vom Vollstreckungsgericht.

Fehler oder Unvollständigkeiten (z. B. bei Zinsbeginn, Zinssatz oder Kostenausspruch) sind die häufigsten Ursachen für Verzögerungen.


Ablauf in Deutschland: Ausstellung, Prüfung, Vollstreckung

Die Bescheinigung wird vom Ursprungsgericht (häufig durch den Rechtspfleger) nach Antrag ausgestellt. Rechtsgrundlage sind §§ 1110 und 1111 ZPO.

Für die Vollstreckung im Ausland benötigt der beauftragte Kollege im Zielstaat:

  1. die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils

  2. die Art.-53-Bescheinigung

  3. ggf. eine beglaubigte Übersetzung

  4. eine Vollmacht oder Legitimationsbestätigung


EU-Formulare und Fundstellen

Die offiziellen Formblätter finden Sie im europäischen e-Justice-Portal.
Dort stehen:

  • die Art.-53-Bescheinigung (Anhang I)

  • weitere Formulare für Mahnverfahren, EuVT, EEO usw.

Viele deutsche Landesjustizen bieten ergänzende Vordrucke an.


Checkliste: Was brauche ich für die Vollstreckung im Ausland?

Für eine erfolgreiche Vollstreckung benötigen Sie:

  • Urteil/Beschluss mit Vollstreckbarkeitsvermerk

  • Art.-53-Bescheinigung (vollständig ausgefüllt)

  • ggf. beglaubigte Übersetzungen

  • Kontaktangaben des Kollegen im Vollstreckungsstaat

Auf Wunsch übernehme ich die vollständige Koordination – inklusive Unterlagenprüfung, Übersetzungsbriefing und Übergabe an die ausländische Kanzlei.


Typische Fehlerquellen – und wie wir sie vermeiden

In der Praxis treten häufig folgende Probleme auf:

  • unvollständige Art.-53-Bescheinigung

  • unklare Zinsangaben

  • fehlende Kostentitel

  • fehlende Übersetzung in der Amtssprache des Vollstreckungsstaates

  • Verwechslung: EuGVVO, EuVT oder Europäisches Mahnverfahren?

Durch eine sorgfältige Vorbereitung lassen sich diese Risiken zuverlässig vermeiden.


Vom Urteil zur Vollstreckung – der einfache Ablauf

  1. Prüfung der Anwendbarkeit der EuGVVO

  2. Antrag auf Art.-53-Bescheinigung beim Ursprungsgericht

  3. ggf. Übersetzung

  4. Übergabe der Unterlagen an den Kollegen im Vollstreckungsstaat

  5. Durchführung der Vollstreckung nach dortigem Recht

Dieser Prozess gilt für Deutschland, Österreich und alle übrigen EU-Mitgliedstaaten.


Ihr Vorteil: Erfahrung aus über 15 Jahren Forderungsdurchsetzung in Europa

Ich unterstütze Unternehmen, Kanzleien und Privatpersonen bei:

  • grenzüberschreitender Vollstreckung

  • Prüfung der Art.-53-Bescheinigung

  • Koordination mit Partnerkanzleien in der EU

  • Vollstreckung deutscher und österreichischer Titel im Ausland

Sie erhalten eine schnelle, klare Einschätzung und eine realistische Prognose zu Kosten und Durchsetzungswahrscheinlichkeit.