Ein Mahnbescheid online zu beantragen ist nicht schwer.

Ich zeigen Ihnen hier einige Dinge die es zu beachten gibt. Natürlich übernehme ich die Antragstellung und die weiteren Schritte wie die Zwangsvollstreckung  für Sie.

1. Wer braucht in welchem Fall einen Mahnbescheid?

Ein Mahnbescheid ist die Vorstufe zum Erhalt eines Sog „Titels“ (Vollstreckungsbescheid), um daraus die Zwangsvollstreckung gegen Ihren Schuldner zu betreiben. Weiterhin brauchen Sie u.a. einen Mahnbescheid, um eine drohende Verjährung Ihrer Zahlungsansprüche zu verhindern. Maßgeblich ist der Eingang beim jeweiligen Mahngericht.

2. Wie läuft die Antragstellung ab?

Die Antragstellung ist nicht so kompliziert, wie man denken mag.

Sie füllen bei auf der Internetplattform der Mahngerichte https://www.online-mahnantrag.de/ den Mahnantrag step-by-step aus und drucken dann den Antragsbogen, unterschreiben ihn und schicken ihn an das jeweilige Mahngericht.

Hier unsere Step-by-Step Anleitung für einen Mahnbescheid

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3. Was kostet die Antragstellung eines Mahnbescheids?

Die Kosten für einen Mahnbescheid hängen von der Forderungshöhe ab. Zum Beispiel kostet ein Mahnbescheid bei einer Forderung bis 500 € rund 30 €. Das gerichtliche Mahnverfahren kostet nur eine Gerichtsgebühr. Eine normaler Prozess kostet hingegen drei Gerichtsgebühren. Sollte der Gegner gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen, so müßten Sie dann die zwei weitere Gerichtsgebühren nachzahlen, damit des Verfahren fortgeführt wird.

4. Wie lange dauert es, bis der Mahnbescheid bearbeitet wird?

In der Regel geht das binnen weniger Tage nach Eingang bei Gericht.. Wir bieten im Rahmen unseres Antragsservices die sofortige elektronische Bearbeitung bei Gericht an. Unsere Anträge werden elektronisch per sog. EDA-Datei ans Gericht übermittelt und der Mahnbescheid wird idR am nächsten Tag erlassen.

5. Müssen Sie den Mahnbescheid in Papierform beantragen?

Nein, Sie können auch über den elektronischen Personalausweis Ihre Identität bestätigen.

6. Wie lange gilt der Mahnbescheid ?

Der auf den Mahnbescheid folgende Vollstreckungsbescheid ist 30 Jahre lang „gültig“.

Wenn Sie Fragen haben zum Online-Mahnantrag oder wie Sei einen Mahnbescheid beantragen, dann melden Sie sich bei uns. Wir helfen gerne.