Das Anwaltsinkasso ist das Inkasso durch einen Rechtsanwalt oder Anwalt

Der Anwalt ist Ihr Interessenvertreter, der sich um die Durchsetzung Ihrer Interessen d.h. die Beitreibung Ihrer Forderung, kümmert. Nicht nur in Berlin und Brandenburg.

Ein besonderes Augenmerk liegt bereits in der erfolgreichen und konsequenten Durchsetzung Ihrer Forderung im außergerichtlichen  Anwaltsinkasso. Nur wer individuell und persönlich auf den Schuldner zu  geht, wird die Forderung effektiv beitreiben können. Die Hammer-Methode ist da oft nicht von Erfolg gekröhnt.

Das Inkasso wird in Deutschland auch von Inkassounternehmen angeboten. Jedoch ist der der geschäftsmäßige Einzug fremder Forderungen ist nach §§ 2 Abs. 2, 10 Abs. 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erlaubnispflichtig.

Das Problem bei der Beauftragung eines Inkassounternehmen mit der Beitreibung Ihrer Forderung, liegt darin, dass bei gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Forderung im nachhinein ein Anwalt beauftragt werden muss. Die dann unter Umständen doppelt entstehenden Kosten können Sie nicht vom Schuldner ersetzt verlangen, da einige Gerichte der Auffassung sind, dass die vorherige Einschlatung durch ein Inkassounternehmen nicht notwendige Rechtsverfolgungskosten im Rahemn des Verzugsschadens erstattungsfähig sind.

Beauftragen Sie mit Ihrem Inkasso am Besten gleich einen Anwalt.

Den oftmals wird der Brief von einem Inkassounternehmen von dem professionellen Schuldner nicht mehr ernst genommen, da er weiss, dass zur Durchsetzung Ihrer Forderung ein Anwalt eingeschaltet werden muss. Stellt sich dann auch die Frage, wer für die Inkassokosten aufkommt. Hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten lesen Sie hierzu unseren Expertentipp.

Wenn Sie jedoch den Schuldner nach § 286 Abs. I BGB durch Mahnung in Verzug gesetzt haben und Sie sodann nach Eintritt des Verzuges einen Anwalt mit dem Inkasso beauftragen, so sind diese Kosten des Anwalts als Verzugsschaden erstattungsfähig. Selbst wenn der Schuldner hiergeben Widerspruch eingelegt hat.

Sprechen Sie uns an. Wir betreiben das Anwaltsinkasso auch bei Kleinstforderungen.Wir arbeiten nicht nur in Berlin und Brandenburg, sondern bundesweit!

Hier können Sie direkt und Online unkompliziert uns Ihre Forderungen zum Inkasso übermitteln.

Lagern Sie noch heute Ihre Inkassoabteilung aus.

Weitere Informationen erhalten Sie von:

Rechtsanwalt Jan Waßerfall

Tel. 030 / 565 849 415

 

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