Trennungen mit grenzüberschreitendem Bezug zwischen Deutschland und Österreich sind längst keine Seltenheit mehr. Besonders kompliziert wird es, wenn einer der ehemaligen Partner in Deutschland bleibt und der andere nach Österreich zieht – oder umgekehrt.
Doch was passiert, wenn finanzielle Forderungen bestehen bleiben? Wie läuft eine Vollstreckung ab, wenn Unterhalt oder Schulden nicht freiwillig bezahlt werden?
In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um die grenzüberschreitende Vollstreckung nach einer Trennung – von Deutschland nach Österreich und von Österreich nach Deutschland – mit Fokus auf die internationale Zustellung, die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen und viele praktische Tipps aus der anwaltlichen Praxis.
Grundlagen: Internationale Zuständigkeit und Recht
Die internationale Zuständigkeit bei Trennungen und Scheidungen richtet sich nach der Brüssel IIb-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/1111).
Für die Vollstreckung von Urteilen – etwa zur Zahlung von Unterhalt oder zur Vermögensaufteilung – ist die sogenannte Brüssel Ia-Verordnung (EuGVVO, Verordnung (EU) Nr. 1215/2012) maßgeblich.
Gut zu wissen:
Eine gerichtliche Entscheidung aus Deutschland wird in Österreich ohne besonderes Verfahren anerkannt – und ebenso umgekehrt.
Das bedeutet: Ein deutsches Urteil über Unterhaltszahlungen oder Schulden kann in Österreich direkt vollstreckt werden, ohne dass ein neues Verfahren nötig wäre. Gleiches gilt für österreichische Urteile in Deutschland.
Wie funktioniert die internationale Zustellung?
Damit ein Urteil im anderen Land vollstreckt werden kann, muss die betroffene Partei korrekt über das Verfahren informiert worden sein.
Die Zustellung von gerichtlichen Schriftstücken zwischen Deutschland und Österreich erfolgt nach der EU-Zustellungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1393/2007).
Wichtig:
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Zustellungen müssen über zentrale Behörden oder direkt per Einschreiben erfolgen.
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Zustellnachweise sind essenziell, um später vollstrecken zu können.
Praxis-Tipp:
Lassen Sie die Zustellung über einen erfahrenen Rechtsanwalt abwickeln. Fehler bei der Zustellung können die spätere Vollstreckung verhindern!
Wie wird ein Urteil vollstreckt?
1. Vollstreckung eines deutschen Urteils in Österreich
Hat ein deutsches Gericht z. B. einen Unterhaltstitel oder eine Zahlungsverpflichtung festgestellt, kann dieser direkt bei einem österreichischen Bezirksgericht vollstreckt werden.
Hierfür benötigen Sie:
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Das Urteil im Original oder in beglaubigter Abschrift.
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Eine Bescheinigung nach Artikel 53 EuGVVO (wird vom deutschen Gericht ausgestellt).
2. Vollstreckung eines österreichischen Urteils in Deutschland
Umgekehrt kann ein österreichisches Urteil in Deutschland durch Zwangsvollstreckung umgesetzt werden, beispielsweise durch:
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Gerichtsvollzieherauftrag
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Pfändung von Konten oder Gehältern
Erforderlich sind:
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Das Urteil (am besten beglaubigt)
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Die europäische Vollstreckungsbescheinigung („Bescheinigung nach Art. 53 EuGVVO“).
Praktische Tipps aus der Praxis
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Schnelligkeit zahlt sich aus:
Nach der Trennung vergehen oft Monate, bevor jemand Ansprüche geltend macht. Je früher ein Titel erwirkt wird, desto besser stehen die Chancen auf erfolgreiche Vollstreckung. -
Grenzüberschreitende Abstimmung:
Arbeiten Sie mit Anwälten zusammen, die Erfahrung mit internationalen Vollstreckungen haben. Viele Fehler passieren bei kleinen Formalitäten (z. B. Zustellung, Fristen). -
Europäischer Vollstreckungstitel:
Für unbestrittene Forderungen können Sie einen Europäischen Vollstreckungstitel beantragen (nach Verordnung (EG) Nr. 805/2004).
Damit entfällt die Anerkennung und die Vollstreckung geht noch schneller. -
Unterhaltsforderungen besonders geschützt:
Unterhaltstitel sind im europäischen Vollstreckungsrecht besonders abgesichert und können meist rascher durchgesetzt werden. -
Vorsicht bei Vermögensaufteilungen:
Die Aufteilung des ehelichen Vermögens richtet sich oft nach unterschiedlichem nationalen Recht. Hier lohnt sich eine genaue Prüfung, bevor man vollstreckt.
Fazit
Eine grenzüberschreitende Vollstreckung nach einer Trennung ist zwischen Deutschland und Österreich rechtlich gut möglich – dank der harmonisierten EU-Vorschriften.
Ob Sie ein deutsches Urteil in Österreich oder ein österreichisches Urteil in Deutschland vollstrecken möchten:
Mit der richtigen Vorbereitung, korrekter Zustellung und guter anwaltlicher Begleitung können Sie Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen.
Fragen?
Gerne unterstützen wir Sie bei der grenzüberschreitenden Vollstreckung nach Trennung oder Scheidung – kompetent, schnell und effizient.