Viele Verbraucher ärgern sich über teure Warteschleifen bei Telefonhotlines. Zum 1. September gelten neue Regeln, mit denen die Kostenbelastung reduziert werden soll.

Teure Warteschleifen bei der Nutzung von Telefonhotlines gehören ab Mitte nächsten Jahres endgültig der Vergangenheit an. Schon seit 1. September 2012 dürfen Anbieter aufgrund einer Novelle des Telekommunikations-Gesetzes schon jetzt nicht mehr ungehemmt zulangen.

„Zurzeit sind alle Plätze belegt. Bitte legen Sie nicht auf. Sie werden weiterverbunden, sobald ein Platz frei wird.“ Es gibt wohl kaum jemanden, der diesen Spruch nicht kennt. Besonders ärgerlich ist es, wenn man eine teure 0180- oder 0900-Nummer gewählt hat.

Ende der Abzockerei

Doch damit ist dank einer am 1. September dieses Jahres in Kraft getretenen Novelle des Telekommunikations-Gesetzes (TKG) zumindest bedingt Schluss. Seitdem müssen nämlich die ersten zwei Minuten in einer Warteschleife von Sonderrufnummern kostenfrei sein – und zwar unabhängig davon, ob der Anrufer vom Festnetz oder einem Mobiltelefon aus anruft.

Wird der Anruf schneller entgegengenommen, endet die Entgeltfreiheit. Er wird dann ganz normal berechnet. Erfolgt innerhalb von zwei Minuten keine Verbindung, wird die Leitung mit dem ärgerlichen Ergebnis getrennt, dass man noch mal neu wählen muss.

Weiterhin kostenpflichtig bleiben Warteschleifen, bei denen man während des Gesprächs weiterverbunden wird.

Keine Regel ohne Ausnahme

Die neuen Regeln gelten jedoch nicht für Rufnummern mit Ortsvorwahlen (zum Beispiel 040 für Hamburg), für Rufnummern, die nach einem Ortstarif abgerechnet werden, und für Nummern, für die ein Festpreis gezahlt werden muss (zum Beispiel 50 Cent pro Anruf). Auch Warteschleifen, die einer Mobilfunknummer hinterlegt sind, bleiben kostenpflichtig.

Komplett kostenlose Warteschleifen wird es nach dem Willen des Gesetzgebers erst ab dem 1. Juni 2013 geben. Bis dahin wurde den Anbietern eine Übergangsfrist zur Umsetzung der neuen Regen eingeräumt.

Ab Mitte nächsten Jahres hat auch eine Information über die Dauer der voraussichtlichen Wartezeit zu erfolgen. Verstößt ein Anbieter gegen die neuen Regeln, so ist der komplette Anruf kostenfrei. In so einem Fall muss außerdem ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro gezahlt werden. Schwarze Schafe sollten daher unbedingt der Bundesnetzagentur gemeldet werden.

Ende eines einträglichen Geschäftsmodells

Als Warteschleife gilt übrigens die Zeitspanne vom Rufaufbau bis zu dem Zeitpunkt, an dem mit der Bearbeitung des Anliegens entweder automatisiert („Wenn es um Fragen zu Ihrem DSL-Anschluss geht, so drücken Sie bitte die Eins“) oder persönlich („Mein Name ist Carola Böhm. Was kann ich für Sie tun?“) begonnen wird.

Nach Aussage von Lina Ehrig, Referentin für Telekommunikation und Medien beim Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., endet mit der Gesetzesnovelle endlich der Ärger über teure Warteschleifen, mit dem sich der eine oder andere Anbieter über Jahre ein willkommenes Zusatzeinkommen gesichert hat: „Denn manche Anbieter haben ein einträgliches Geschäftsmodell gestrickt, bei dem Anrufende möglichst lange in einer teuren Warteschleife gehalten wurden.“

Zusätzliche Informationen einschließlich einer Tabelle zu den zeitlichen Abläufen sind in einer online herunterladbaren PDF-Datei der Verbraucherschützer zur Novelle des Telekommunikations-Gesetzes zu finden.

 

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