Am 12.4.2013 hat Flexstrom AG aus Berlin Insolvenz angemeldet.

Was bedeutet das für die Kunden?

Mein Rat ist, zunächst Ruhe zu bewahren und sich einen Überblick zu verschaffen. Dazu gehört auch den aktuellen Zählerstand (so schnell wie möglich) zu notieren, um später eine eventuelle Abrechnung zu prüfen. Besonders wichtig, ist das wenn Flexstrom die Stromlieferung einstellt, da dann Ihr lokaler Stromversorger mit der Grundversorgung eintritt. Keine Angst, das Licht geht nicht aus.

Wenn ein Stromversorger pleite geht, ist dies nicht gleichlautend mit einem Stromlieferstopp, sondern es bedeutet, dass die ehemalige Geschäftsleitung nicht mehr agieren darf, sondern die Geschäftsleitung durch einen (vorläufigen) Insolvenzverwalter (§ 22 InsO) vorgenommen wird. Die Verträge zwischen Flexstrom und den Kunden bleiben erstmal wirksam. Sie müssen daher weiterhin Ihren Strom bezahlen, doch kündigen Sie umgehend Ihre Einzugsermächtigung gegenüber Flexstrom und vorsichtshalber auch Ihren Stromliefervertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Auch sollten Sie keine größeren Zahlungen mehr leisten, da das Geld u.U. weg ist. Zahlen Sie lieber einen kleinen monatlichen Abschlag als Einzelüberweisung, so haben Sie die Kontrolle über Ihr Geld.

Erst wenn ein Lieferstopp eintritt, sind alle Zahlungen sofort einzustellen.

Sollte Flexstrom dann nicht mehr liefern (in der Praxis kriegen Sie das nicht mit), so erfolgt die Lieferung mit Strom von Ihren lokalen Grundversorger. Gesetzlich ist das in § 38 EnWG geregelt. Sie erhalten nach Eintritt der Erstatzversorgung ein Schreiben Ihres Grundversorgers, mit dem Beginn der Lieferung. Da Sie aber nicht wissen, wann das sein wird, rate ich den Zählerstand monatlich abzulesen und zu notieren, damit können Sie in etwa den Verbrauch ermitteln, da der Grundversorger den Verbrauch schätzen kann.

Wenn der Stromlieferant nicht mehr liefert, das die Verbraucherzentrale NRW einen sehr guten Leitfaden veröffentlicht.

Kurz zusammengefasst:

1. Ruhe bewahren. Die Stromversorgung ist gewährleistet, da im Fall der Fälle der örtliche Grundversorger nach § 38 EnWG mit der Ersatzversorgung einspringt.

2. Einzugsermächtigung widerrufen. Zahlen Sie keine größeren Beiträge mehr an Flexstrom, da u.U. Ihr Geld weg sein könnte. Zahlen Sie – wenn überhaupt – kleine monatliche Abschläge direkt per Überweisung.

3. Kündigen Sie Ihren Stromvertrag und Wechsel Sie zu einem anderen Stromanbieter.

So lange Flexstrom nicht die Stromlieferung einstellt (was Sie in der Praxis nicht mitbekommen) bleibt der Liefervertrag gültig. Bei einem Lieferstopp geht die Versorgung auf den Grundversorger über. Dieser wird Sie darüber informieren. Sie haben dann die Möglichkeit sich binnen drei Monaten einen neuen günstigeren Anbieter zu suchen (§ 38 Abs. 2 EnWG).

Günstigen Strom finden Sie hier.

 

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