Für Mitmenschen mit kleinem Geldbeutel steht die Tür des Rechtsanwaltes auch offen.

Die Berufsregeln verpflichten sogar Rechtsanwälte Beratungshilfe-Mandate anzunehmen.

Nach dem Beratungshilfegesetz, kann jeder Mensch, unter gewissen Einkommensgrenzen einen Beratungshilfeschein erhalten, wodurch gewisse Kosten des Rechtsanwaltes durch die Staatskasse finanziert werden.

Diesen Beratungshilfeschein können Sie entweder über den Rechtsanwalt oder direkt bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen.

Der Rechtsanwalt kann für die Übernahme des Mandantes eine Gebühr von 10,00 Euro verlangen.

Sollte eine Klage erforderlich werden, steht Ihnen die Prozesskostenhilfe (PKH) unter Umständen zur Seite.

Hier werden die Gerichts- und Anwaltskosten ggf. gegen Ratenzahlung übernommen.

Achtung: Die Kosten des gegenerischen Anwalts im Falle des Unterliegens haben Sie dennoch zu tragen.

Jedoch prüft das Gericht im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens auch, die Erfolgsaussichten im eigentlichen Prozess, so dass das sogenannte PKH-Verfahren eine quasi Vorstufe zur eigentlichen Klage ist.

 

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