Aussergerichtliches Inkasso beschreibt ein Verfahren bei dem noch vor einem gerichtlichen Verfahren (z.B. Mahnbescheid oder Klage) versucht wird, die offene Forderung beim Schuldner einzutreiben.
Zunächst werden sämtliche zugänglichen Quellen zur Person/Firma des Schuldner ausgewertet.
Hierzu gehören:
– Schuldnerverzeichnis,
– Creditreform bzw. Bürgel oder auch andere Wirtschaftsauskünftdienste,
– bereits bekannte Informationen zum Schuldner,
– sowie auch sämtliche Informationen, die über den Suchdienst Google verfügbar sind.
Mehr zum Bonitäts-/ und Aufenthaltscheck finden Sie hier.
Der Schuldner wird dann mit der offenen Forderung durch ein vorgerichtliches Anwaltsschreiben konfrontiert.
Hierauf sollte der Schuldner reagieren, um die weiteren Zahlungsmodalitäten zu klären. Oftmals führt dies zum Abschluss einer Teilzahlungsvereinbarung, worin sich der Schuldner verpflichtet in einem bestimmten Zeitraum die Forderung zu begleichen.
Mit dieser Teilzahlungsvereinbarung erkennt er die Forderung an, und erklärt zugleich ein Verzicht auf bestimmt Einreden.
Kommt es zu keiner Reaktion oder Zahlung, wird dieser erneut angeschrieben. Gleichzeitig erfolgt ein telefonischer Kontakt. Dies bringt den Vorteil, dass der Schuldner erkennt, er wird ernst genommen und ein Abtauchen oder sonstige Verzögerungstaktik ist für ihn nicht erfolgversprechend.
Erst wenn ale Möglichkeiten ausgeschöpft sind, und somit das aussergerichtliche Inkasso nicht zum Erfolg geführt hat, ist ein gerichtliches Verfahren zur Erlangung eines vollstreckungfähigen Titels (Urteil oder Vollstreckungsbescheid) nötig.
Das Ziel muss immer sein, der schnelle Forderungsausgleich. Den sonst laufen Sie Gefahr, nicht mehr mit den nötigen finanziellen Mitteln ausgestattet zu sein.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer offenen Forderungen in einem effektiven aussergerichtlichen Inkasso. Übrigens: im Erfolgsfalle trägt der Schuldner die Rechtsverfolgungskosten, wozu auch die Rechtsanwaltskosten gehören.
Sprechen Sie uns an.
Hier können Sie uns Ihre Inkassoforderungen online übermitteln.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Jan Waßerfall
Tel. 030-565 849 415
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