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Ein Kommentar zu “Wohngebäudeversicherung: Warum unbenannte Gefahren versichert werden sollten.”

  1. avatar

    Bitte unbedingt auf die Ausschlüsse bei der Mitversicherung von unbenannten Gefahren achten:
    Üblich sind Ausschlüsse für Schäden durch Tiere.

    Auch bei einer angemieteten Wohnung müsste für die Hundehaftpflicht Mietsachschäden Gegenstand der Versicherung sein.

    MFG B. Roel

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