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Jeder der zum Anwalt geht, hat im Kopf: "Was kostet mich das?" "Kann ich mir das leisten?" Ich möchte an dieser Stelle offensiv mit dem Thema umgehen. Nur wenn Sie und ich ein gutes Gefühl haben, kann die - für das Mandat erforderliche - Vertrauensbasis geschaffen werden. Für die Tätigkeit des Rechtsanwaltes fallen Gebühren an, die sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richten. Hier wird grob zwischen der aussergerichtlichen und der gerichtlichen Tätigkeit unterschieden. Die Gebühren eines Rechtsanwaltes richten sich nach dem Gegenstandswert einer Angelegenheit und werden nach Gebührensätzen berechnet. Hier findet dann ein Gebührenrahmen Anwendung, der die Ober- und Untergrenze des Gebührenfaktors beschreibt. Generell sollten Sie die Kosten immer vorher ansprechen. Scheuen Sie sich nicht dies zu tun! Hier finden Sie das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
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