Forderungsinkasso PDF Drucken E-Mail

Forderungsinkasso

Als Inkassodienstleister arbeiten wir für mittelständische Speditionsunternehmen, Handwerksbetriebe, Steuerberater und auch für Sie zur Durchsetzung Ihrer Forderung.

Wir verstehen uns als Dienstleister für Ihr Forderungsinkasso. Schließlich geht es um Ihr Geld.

Nur durch ein individuelles Inkasso, kann Ihre Forderung schnell und effektiv realisiert werden. Serienbriefe sind keine Lösung, da sie nicht mehr ernst genommen werden.

Dies hat für Sie folgende Vorteile:

Eine kurze Reaktionszeit und auf den Schuldner abgestimmtes Forderungsinkasso führt zum erfolgreichen Einzug der Forderung.

Wir erheben keine Mitgliedsbeiträge oder Bearbeitungsgebühren, damit Sie Ihre Forderungen durch uns Beitreiben lassen.

Auch kleine Forderungen sind kein Problem.

 

Sie erhalten eine Rückmeldung über alle Schritte, die wir machen.

 

Keine Kosten im Erfolgsfall.

Im Erfolgsfall gehen sämtliche Kosten zu Lasten des Schuldners. Voraussetzung dafür ist der Verzug des Schuldners.

Die eingehenden Gelder werden zunächst auf die entstandenen Kosten verrechnet.

Sie erhalten selbstverständlich 100% der Forderung, ohne Abzüge!

Kosten im Nichterfolgfall / Pauschalgebühr

Ist eine Forderung einmal nicht realisierbar, erheben wir für das außergerichtliche Mahnwesen lediglich eine Bearbeitungsgebühr zuzüglich der von uns verauslagten Kosten. Sie treten die entstandenen und nicht zum Ausgleich gebrachten Gebührenansprüche gegen den Schuldner an die Rechtsanwaltskanzlei Jan Waßerfall ab. Die Forderung wird von uns in die Überwachung genommen und die Vermögensverhältnisse regelmäßig überprüft. Bei einer späteren Realisierung erhalten Sie dann von uns ihre Forderung nebst Zinsen.

Diese Pauschalgebühr wird im Falle der Erfolglosigkeit individuell vereinbart. Hierbei ist auch das Volumen und Anzahl der übertragenen Forderungen entscheidend.

Es hat sich dabei folgende Gebührenstaffel bewährt.

Die Pauschalgebühr beträgt bei:

Forderungen bis 500 €              30,00 €,

Forderungen bis 1000 €            60,00 €,

Forderungen ab 1000 €             90,00 €,

Forderungen ab 4000 € werden individuell festgelegt.

jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Die Auslagen (Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten, etc.) sind vom Auftraggeber im Nichterfolgsfalle zu tragen.

Im Klageverfahren wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet.

Vergleichen Sie auch die Kosten, die Ihnen durch ein Inkassounternehmen entstehen.

Hier werden neben einer Bearbeitungsgebühr, Anmeldegebühr, und Erfolgsprovision (d.h. Sie erhalten nicht 100% der Ihnen zu stehenden Forderung), auch noch die Zinsen einbehalten.

Nach der ständigen Rechtsprechung sind übrigens Inkassokosten eines Inkassounternehmens nicht als Verzugsschaden erstattungsfähig.

Lagern Sie noch heute Ihre Inkassoabteilung aus.

Weitere Informationen erhalten Sie von:

Rechtsanwalt Jan Waßerfall

Quickborner Str. 78-80

13439 Berlin

Tel. 030 / 565 849 415             

Fax. 030 / 565 849 419

 Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie sie sehen können

Web: www.wasserfall.com

 

Sie haben Fragen?

Unsere Telefonnummer:
030 / 565 849 415

Unsere Telefaxnummer:
030 / 565 849 419