Forderungsinkasso - Ablauf PDF Drucken E-Mail

Wir geben Ihnen einen Überblick, wie das Forderungsinkasso in der Praxis aussieht.

Der Schuldner wird zunächst in einem anwaltlichen Mahnschreiben unter Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert.

Zahlt der Schuldner nicht, wäre er aber grundsätzlich zur Zahlung bereit (besteht z.B. nur ein momentaner finanzieller Engpass), kann dem Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung vorgeschlagen werden. Diese Vereinbarung würde jedoch damit verbunden, dass der Schuldner die Forderung anerkennt. Mit einem solchen Anerkenntnis kann die Forderung einfacher eingeklagt werden, falls der Schuldner mit den Ratenzahlungen in Verzug kommt.

Wir übernehmen gleichzeitig die Überwachung der einzelnen Raten und leiten die Fremdgelder an Sie weiter.

Kommt eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Schuldner nicht infrage oder zahlt der Schuldner die vereinbarten Raten nicht, werden wir nach Rücksprache mit Ihnen, das  gerichtlichen Mahnverfahrens oder die sofortige Klageerhebung durchführen, um einen vollstreckbaren Titel zu erhalten.

Mit dem vollstreckbaren Titel kann die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betrieben werden. Es gibt verschiedenen Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung, wie z.B. Lohnpfändung, Kontopfändung, Zwangshypothek, etc. Welche Zwangsvollstreckungsmaßnahme angebracht ist, hängt wiederum vom Einzelfall ab.

Wann und unter welchen Umständen die jeweilige Beitreibungsmassnahme am wirksamsten ist, wird individuell mit Ihnen abgeklärt. 

 

Kosten der Forderungsbeitreibung:

Die Kosten der Forderungsbeitreibung hat bei einem erfolgreichen Forderungseinzug der Schuldner zu tragen, wenn er sich mit der Zahlung in Verzug befand.

Die Anwaltstätigkeit wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.

 

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