AG Tempelhof-Kreuzberg vom 14.04.2010
Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg hat am 14.04.2010 (4 C 1001/10) entschieden, dass auch eine “versehntlich” versandte Werbe-Email nicht zu dulden ist. Ausserdem willige man durch offensiven Werbeauftritt im Internet nicht in die Zusendung von Werbe-Emails ein. Die durch unsere Kanzlei erstrittene Entscheidung ist ein Schritt in die richtige Richtung, der Zusendung von Werbe-Emails einzudämmen. Die Entscheidung [...]


