Entscheidung gegen unerbetene Ermailwerbung (Spam) erstritten.
In einer Entscheidung vom 14.04.2010 hat das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschieden, dass selbst die versehentliche Zusendung von Spam (ungewollte Emailwerbung) nicht zu dulden ist. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu grunde: Eine Firma, die Decken und Deckenlichter anbot, übersandte eine Email an den Kläger. Der Kläger stand zuvor in keinem Kontakt zu der Firma. Diese hatte [...]
AG Tempelhof-Kreuzberg vom 14.04.2010
Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg hat am 14.04.2010 (4 C 1001/10) entschieden, dass auch eine “versehntlich” versandte Werbe-Email nicht zu dulden ist. Ausserdem willige man durch offensiven Werbeauftritt im Internet nicht in die Zusendung von Werbe-Emails ein. Die durch unsere Kanzlei erstrittene Entscheidung ist ein Schritt in die richtige Richtung, der Zusendung von Werbe-Emails einzudämmen. Die Entscheidung [...]


