BFH: Zivilprozesskosten sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar / absetzbar
BFH: Zivilprozesskosten sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar / absetzbar Urteil vom 12.05.11 VI R 42/10 Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 12. Mai 2011 VI R 42/10 entschieden, dass Kosten eines Zivilprozesses unabhängig von dessen Gegenstand bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können. Nach § 33 [...]


