Erbstreit um die Lebensversicherung
Sehen die Bedingungen eines Lebensversicherungs-Vertrages vor, dass im Fall des Todes des Versicherten die Versicherungssumme an den Inhaber des Versicherungsscheins ausgezahlt wird, so muss der Versicherer nur unter bestimmten Umständen dessen Legitimation überprüfen. Dies gilt nach einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Landgerichts Dortmund dann, wenn die Auszahlung ganz offenkundig zu Unrecht verlangt wird (Az.: 2 [...]


