Kein Abzug von Wertminderungskosten bei Rückabwicklung PDF Drucken E-Mail

Stellen Sie sich folgende Situation vor:

Sie haben bei einem Versandhandel oder wo auch immer ein Gerät gekauft, zum Beispiel ein Kühlschrank.

Jetzt stellen Sie nach einigen Monaten fest, das das Gerät defekt ist. Es wird repariert. Oder vielleicht wollen Sie das

Gerät auch gleich zurückgeben, ohne auf eine Reparatur zu warten.

Nach derzeitiger Gesetzeslage, mussten Sie eine Wertminderungsentschädigung an den Verkäufer zahlen.

Also, für den Wertverlust während das Gerät bei Ihnen in Betrieb war.

Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im April 2008 entschieden, dass solch eine Wertminderungsentschädigung nicht

mit europäischen Recht vereinbar sei. Die entsprechenden Regelungen im Bürgerliichen Gesetzbuch wurde aufgrund 

einer Richtlinie der EU eingeführt. 

Wenn Sie diese Entscheidung nachlesen möchten, dann bitte hier klicken.

 

Welche Konsequenzen kann das für Sie haben?

Zunächst müssten Sie diese Entschädigung geleistet haben. Ist dem so, dann sollten Sie sich an den Verkäufer wenden, um u.U.

dieses Geld zurück zu bekommen. 

Welche konkreten Schritte Sie hierbei berücksichtigen müssen, bzw. ob Sie überhaupt einen Anspruch haben, kann Ihnen sicherlich

Ihr Rechtsbeistand genauer sagen. Sollten Sie keinen haben, so empfehlen wir Ihnen gerne einen. 

 

Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung, noch eine Aufforderung etwas zu tun oder zu unterlassen. Sie ist rein informatorisch. 

 

 

 

 

 

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